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Artenschutz

Von "Sphagnum" (Torfmoose) bis "Delichon urbicum" (Mehlschwalbe): Die in Ergänzung zum Bundesrecht nach kantonalem Recht geschützten Pflanzen- und Tierarten sind in den folgenden Verordnungen aufgelistet:

Der Kanton Thurgau engagiert sich für den Artenschutz. Nachfolgend ist eine Auswahl an laufenden Projekten aufgeführt:

Mehlschwalben - Vorgehen bei Bauvorhaben

Seit Januar 2017 sind die Mehlschwalben und ihre Nester im Kanton Thurgau ganzjährig geschützt. Ihr Bestand war in den vergangenen Jahren stark rückläufig. Schutzfragen tauchen meist bei der Sanierung oder Renovation von Hausfassaden auf, weil das Entfernen von Nestern der Mehlschwalben ganzjährig verboten ist. Sind Renovationensarbeiten an einem Gebäude mit Mehlschwalben-Nestern geplant, ist der Kontakt mit der kantonalen Abteilung Natur und Landschaft zu suchen. Die Kosten für Kunstnester und Kotbretter werden zum Schutz der Mehlschwalben von der Abteilung Natur und Landschaft übernommen.

Kontakt: Cornelia Jenny, 076 717 17 37, mehlschwalbe.areNULL@tg.ch

Gartenrotschwanz - Ein Artförderprojekt für den gefährdeten Zugvogel

In den grossen, zusammenhängenden und strukturreichen Hochstamm-Obstgärten des Oberthurgaus brüten noch etwas mehr als 30 Paare des Gartenrotschwanzes. Damit bildet die Region für diesen nördlich der Alpen selten gewordenen Singvogel ein wichtiges Rückzugsgebiet. Mit dem Artförderprojekt sollen zusammen mit den Landwirten die Lebensbedingungen für diesen Zugvogel verbessert werden, so dass diese gefährdete Art auch zukünftig hier brütet. Die Hochstamm-Obstgärten werden für den Gartenrotschwanz mit Ansitzwarten, gestaffelter Mahd und artspezifischen Nistkästen aufgewertet. Die Insektenvielfalt soll mit der Einsaat von Blumenwiesen und Buntbrachen und der Anlage von Altgrasstreifen unmittelbar neben den Obstgärten gefördert werden. Entscheidend ist auch der Erhalt von alten Apfel- und Birnbäumen.

Das Artenförderprojekt wird von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, von den Kantonen Thurgau und St. Gallen sowie von der Gemeinde Muolen getragen.

Kontakt: Nina Moser, 052 720 56 91

Informationsbroschüre: Artenförderung Gartenrotschwanz im Oberthurgau und in Muolen [pdf, 2.4 MB]
Zwischenbericht 2019-2020 Artenförderung Gartenrotschwanz im Oberthurgau und in Muolen [pdf, 2.1 MB]

Fledermäuse - Vorgehen bei Bauvorhaben

Fledermäuse und ihre Quartiere sind stark gefährdet und daher bundesrechtlich und international geschützt. Es ist verboten, sie zu töten, zu verletzen oder zu fangen, sowie ihre Quartiere zu beschädigen oder zu zerstören.

Ist ein Fledermausquartier von einem Umbau oder Gebäudeabriss betroffen, ist frühzeitig - am besten bereits bei der Planung - die kantonale Koordinationsstelle für Fledermausschutz zu kontaktieren (https:\\fledermausschutz-tg.ch). Sie berät Grundeigentümer und Gemeinden, wie während den Bauarbeiten schützenswerte Quartiere erhalten werden können. Falls eine Zerstörung unvermeidlich ist, können gemeinsam vor Ort Ersatzmassnahmen definiert werden.

Nicht nur die Quartiere der Fledermäuse sind stark gefährdet, sondern auch ihre Jagdgebiete und Flugkorridore (Verbindung zwischen Quartier und Jagdplatz). Direkte Beleuchtungen können die Tiere stören und sollten vermieden werden. Werden Hecken oder Hochstammbäume entfernt, fehlt ihnen die Orientierung. Die Fachstelle Natur und Landschaft unterstützt daher zwei Projekte zur Untersuchung von Jagdgebieten und Flugkorridoren.

Kontakt: Andrea Brandes, 058 345 62 55 (vormittags), andrea.brandesNULL@tg.ch

-> Koordinationsstelle

-> Stiftung Fledermausschutz