Wohnbauförderung
Im Jahr 2002 wurde im Baudepartement St. Gallen die Fachstelle Wohnbauförderung der Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Thurgau geschaffen. Die Fachstelle ist für den Vollzug nachfolgender Bundesgesetze zuständig:
- Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG; SR 843)
- Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG; SR 842)
- Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (WS; SR 844)
- Bundesbeschluss betreffend Massnahmen zur Milderung der Wohnungsnot durch Förderung der Wohnbautätigkeit vom Juni 1942 und Oktober 1947: Wenn die Eigentümer beim Erwerb respektive bei der Erstellung der Bauten Subventionen von Gemeinden, Kanton und Bund erhalten haben, ist dies im Grundbuch angemerkt. Entsprechend müssen die Subventionen zurückerstattet werden, wenn die Liegenschaft - inklusive Aufrechnung der belegbaren zusätzlichen Investitionen - verkauft wird und die Anlagekosten über der seinerzeit festgelegten Limite liegen. Heute wird diese Limite aufgrund der Inflation bei jedem Handwechsel überschritten.
Kontaktadresse:
Fachstelle Wohnbauförderung der Kantone St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Thurgau
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St. Gallen
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