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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete bilden wertvolle Rückzugsgebiete für seltene Tier- und Pflanzenarten und sind Erholungsraum für uns Menschen. Der langfristige Erhalt dieser Gebiete braucht regelmässigen Unterhalt. Für 22 Moore, 65 Amphibienlaichgebiete und 12 Trockenwiesen von nationaler Bedeutung ist die Fachstelle für Natur und Landschaft zuständig - ebenso für Naturschutzgebiete in Staatsbesitz. Aus nationaler Sicht hat der Thurgau vor allem für den Erhalt der stark gefährdeten Amphibien eine hohe Bedeutung. Deshalb liegen überdurchschnittlich viele Amphibiengebiete von nationaler Bedeutung im Thurgau.

Um die Thurgauer Naturschutzgebiete langfristig und grundeigentümerverbindlich zu schützen, erlässt der Kanton in ausgewählten Fällen eine sogenannte Schutzanordnung. Sämtliche Schutzanordnungen finden sich unter > Publikationen und Downloads.

Beispiele von Thurgauer Naturschutzgebieten

Hudelmoos

Das Hudelmoos (Karte) ist eines der ältesten Naturschutzgebiete im Kanton und seit 1979 unter Schutz. Es ist Hochmoor, Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Bis circa 1950 wurde im Hudelmoos - insbesondere zu Krisenzeiten - Torf abgebaut und zum Heizen der Wohnhäuser verwendet. Die Torfschicht war vor dem Abbau sechs Meter dick, heute beträgt sich noch maximal 1,5 Meter. In vielen Teilen des Gebiets wurde gar bis auf den wasserstauenden Untergrund abgebaut. Um das, was vom Hudelmoos noch übriggeblieben ist, zu erhalten, setzt der Kanton Thurgau seine langjährigen Aufwertungsmassnahmen fort: So wird der Wasserstand angehoben, um eine weitere Verlandung und Austrockung zu verhindern. Ausserdem werden periodisch herangewachsene Büsche entfernt und Fichtenbestände durch Föhren-Birken-Bruchwälder ersetzt. Wichtige Partner beim Unterhalt und der Regeneration des Hudelmoos sind die lokalen Mooskooperationen und Pro Natura.

Zwei Flyer informieren über den Torfabbau im Hudelmoos [pdf, 375.90 KB] und zum Hudelmoos im Wandel der Zeit [pdf, 1.20 MB]. Auch gedruckte Exemplare können kostenlos bezogen werden: 058 345 62 50 oder sekretariat.areNULL@tg.ch

Die Schönheit des Hudelmoos wird weit herum geschätzt und zieht die Menschen an. Weniger bekannt ist seine ebenfalls sehr schöne Umgebung - seit 1983 Teil des Bundesinventars der Landschaften von nationaler Bedeutung. Auf fünf Runden von 6 bis 9 Kilometern lässt sich diese bei einem Spaziergang erleben. 30 Tafeln am Wegrand machen auf die Besonderheiten der Landschaft aufmerksam - und auf die Menschen, die sie gestalten. (-> HIER geht es zum Flyer mit Übersichtskarte [pdf, 4.8 MB]. Gedruckte Exemplare bei: Gemeindeverwaltungen Amriswil, Muolen, Zihlschlacht-Sitterdorf und Amt für Raumentwicklung über 058 345 62 50 oder sekretariat.areNULL@tg.ch). Die Tafeln sind das Ergebnis eines Forschungsprojekts. Die Universitäten Zürich und Lausanne hatten im Jahr 2020 untersucht, wie die Wertschätzung für die Landschaft rund ums Hudelmoos bei der lokalen Bevölkerung gesteigert werden kann. Mehr darüber im nachfolgenden Film (Dauer 9 min): Wertschätzung für Landschaft steigern

Espen Riet/Ermatinger Riet

Das Riedgebiet am Untersee zwischen Gottlieben und Ermatingen (Karte) ist ein Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung und gehört zum international bedeutenden Wasser- und Zugvogelreservat "Ermatinger Becken". Das Ried ist ein wichtiger Lebensraum für seltene, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten wie beispielsweise die Sibirische Winterliebelle oder der Lungenenzian.

Mit der im September 2018 in Kraft getretenen Schutzanordnung soll die intakte Uferlandschaft in diesem Gebiet geschützt werden. Pufferzonen sorgen dafür, dass weniger unerwünschte Nährstoffe aus den Landwirtschaftsflächen ins Schutzgebiet gelangen. Denn der Nährstoffeintrag führt dazu, dass die magere Riedvegetation verdrängt und durch nährstoffliebende Pflanzen ersetzt wird. Die Schutzbestimmungen können der nachfolgend aufgeführten Schutzanordnung entnommen werden.

Schutzanordnung Espen Riet, Ermatinger Riet vom 1. September 2018 [pdf, 10.3 MB]

Eschenzer Horn

Beim Eschenzer Horn fliesst der Rhein aus dem Untersee (Karte). Hier befindet sich ein Flachmoor von nationaler Bedeutung. Der Uferbereich und die angrenzende Wasserfläche gehören zum international bedeutenden Wasser- und Zugvogelreservat "Stein am Rhein". Hier rasten Zugvögel zu Tausenden auf ihrer Reise, Ringelnattern gehen im Ried auf Jagd nach Fröschen, und es blühen selten gewordene Pflanzen, wie etwa der grosse Wiesenknopf. Es ist ein wichtiger Rückzugsort für seltene, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten. Zum Schutz dieser noch fast unberührten Uferlandschaft hat der Kanton Thurgau am 1. Juli 2021 eine Schutzanordnung in Kraft gesetzt. Dadurch kann der stark gefährdete Lebensraum besser erhalten und gefördert werden. Der Eintrag von für die Flachmoorvegetation schädlichen Nährstoffen wird dank Pufferzonen vermindert. Eine Leinenpflicht für Hunde und ein Wegegebot für Besuchende sorgen für weniger Störung der Wildtiere im Gebiet. 

Schutzanordnung Eschenzer Horn vom 1. Juli 2021 [pdf, 5.1 MB]

Informationsfilm 

Tägermoos

Das Riedgebiet zwischen Gottlieben und der Landesgrenze (Karte) – Teil des Tägermoos – ist ein Flachmoor und Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Zudem gehört es zum international bedeutenden Wasser- und Zugvogelreservat „Ermatinger Becken“. Es ist die Fortsetzung des Schutzgebietes westlich von Gottlieben. Hier kann man der Nachtigall und dem Kuckuck zuhören, wenn man Glück hat, dem flinken, prächtigen Eisvogel begegnen oder die nur noch in dieser Gegend vorkommende Sibirische Winterlibelle beobachten. Es ist ein wichtiger Rückzugsort für seltene, gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten. Um diesen stark gefährdeten Lebensraum besser zu erhalten und zu fördern hat der Kanton Thurgau auch hier eine Schutzanordnung in Kraft gesetzt. Sie gilt seit dem 1. April 2022. Pufferzonen vermindern den Nährstoffeintrag und Regenerationsflächen vergrössern das Schutzgebiet und werten es damit auf. Die Wildtiere im beliebten Naherholungsgebiet werden weniger gestört dank Leinenpflicht für Hunde und Wegegebot für Besuchende.

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