Entwicklungsschwerpunkt Wil West
„Wil West" ist ein grosses Projekt - ein Wirtschaftsschwerpunkt mit überregionaler Ausstrahlung. Was möchte der Kanton Thurgau mit diesem Vorhaben erreichen? Die Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Standortentwicklung, über wichtige Ziele und den Stand der Planung im Projekt.
Der Kanton will die Wirtschaft fördern. Dafür engagniert er sich auch an Standorten, die für die Ansiedlung, Expansion oder Verlagerung von Unternehmen aus Sicht des Kantons besonders geeignet sind. In einem kooperativen Prozess zwischen Behörden und Privaten bringt er diese sogenannten „Entwicklungsschwerpunkte" für Arbeitsgebiete zur Baureife.
Wil West: Ein Projekt mit Vorzeigecharakter
Ein beispielhaftes Vorhaben ist das Projekt für den Standort „Wil West". Das Gebiet liegt – der Name sagt es – im Westen der Stadt Wil, aber im Kanton Thurgau. Kanton, Region und Gemeinden wollen dort einen Wirtschaftsschwerpunkt mit überregionaler Ausstrahlung schaffen.
Der Kanton setzt in dem Projekt raumplanerisch neue Massstäbe. Im Fokus steht ein Arbeitsquartier an gut erschlossener Lage, optimal eingebunden in die Landschaft und die Verkehrsinfrastruktur. Das Quartier wird auf dem Gebiet von zwei Thurgauer Gemeinden liegen. „Planen im funktionalen Raum" – so heissen solche Vorhaben im Lehrbuch. Hier soll die Idee nun Realität werden. In einer Charta haben sich die Behörden auf gemeinsame Ziele und Grundsätze geeinigt. Das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau schafft mit einer kantonalen Nutzungszone die planungsrechtlichen Grundlagen (§ 22 PBG). Die Bestimmungen zeigen den Grundeigentümern verbindlich, was wo gebaut und wie genutzt werden kann. Sobald die kantonale Nutzungszone rechtskräftig ist, können interssierte Unternehmen die ersten Baugesuche einreichen.
Was bisher in dem Projekt geschah
Der Kanton Thurgau hat bereits einen Entwurf für die kantonale Nutzungszone erstellt. Basis des Entwurfs sind umfangreiche Studien und anderer Vorarbeiten (Masterplan, Richtprojekt, Verkehrskonzept, Marktanalyse etc.). Gemäss Entwurf wird es zwei Teilareale geben – „Münchwilen" und „Sirnach". Zwischen den Teilarealen entsteht ein neuer Autobahnanschluss (zuständig: ASTRA). Die Linienführung der Frauenfeld-Wil-Bahn ändert sich, eine neue Haltestelle wird eingerichtet. Auf diese Weise bleibt der Fahrplan stabil (zuständig: Appenzeller Bahnen). Die Hochspannungsleitung, die bisher mitten durch das Areal verläuft, wird umgelegt und unterirdisch verlegt (zuständig: AXPO). Strassenprojekte der Kantone St. Gallen und Thurgau binden das Areal an das übergeordnete Strassennetz an.
Das Vorhaben hat natürlich Auswirkungen auf Raum und Umwelt. So gilt es beispielsweise die Standortentwicklung und den Verkehr untereinander und auf die Vorgaben des Kantons und des Bundes abzustimmen. Daher ist „Wil West" auch Bestandteil des kantonalen Richtplans und Agglomerationsprogramms Wil.
Bestandteile der kantonalen Nutzungszone
Die kantonale Nutzungszone umfasst sowohl rechtsverbindliche wie auch informative Bestandteile. Rechtsverbindlich sind die Pläne sowie die zugehörigen Zonenvorschriften. Zu den informativen Bestandteilen gehören der Planungsbericht und das städtebauliche Richtprojekt, wobei zweites als richtungsweisendes Grundkonzept in gestalterischer Hinsicht auch gewisse Verbindlichkeit entwickelt.
Mitwirkungsverfahren
Die öffentliche Mitwirkung zu den verschiedenen Bestandteilen der kantonalen Nutzungszone ESP Wil West erfolgte vom 17. Juni 2021 bis 17. September 2021. In der öffentlichen Mitwirkung gingen fast 500 Änderungsanträge und Hinweise ein. Sie stammen von 27 Akteuren, die sich intensiv mit den Plänen und Vorschriften der kantonalen Nutzungszone auseinandergesetzt haben. Als Resultat der Mitwirkung werden einzelne Bestimmungen angepasst. Die grundsätzlichen Anforderungen an die Bebauung, Gestaltung und Mobilität auf dem Areal werden allerdings beibehalten.
Nach der Ablehnung des Sonderkredits für die Arealentwicklung im September 2022 durch die St. Galler Stimmbevölkerung veränderten sich die Rahmenbedingungen stark, weshalb mit einer Publikation des Mitwirkungsberichts zugewartet wurde. Die Regierungen der beiden Kantone haben hiernach einige Grundsatzentscheide gefällt. Diese hatten auch Auswirkungen auf die Aussagen im nun vorliegenden Mitwirkungsbericht.
Mitwirkungsbericht (23. September 2024)
Mitwirkungsbericht zur öffentlichen Bekanntmachung [pdf, 2.2 MB]
Planwerk (Stand: Juni 2021)
KNZ, Zonierung, Plan Nr. 1, 1:5'000 [pdf, 2.6 MB]
KNZ, Teil Münchwilen, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 2, 1:1'000 [pdf, 1.0 MB]
KNZ, Teil Münchwilen, Projektiertes massgebendes Terrain, Plan Nr. 3, 1:1'000 [pdf, 560 KB]
KNZ, Teil Sirnach, Teilgebiete, Plan Nr. 2, 1:2'000 [pdf, 602 KB]
KNZ, Teil Sirnach, Nutzung und Gestaltung, Plan Nr. 3, 1:1'000 [pdf, 2.6 MB]
Vorschriften (Stand: Juni 2021)
Zonenvorschriften KNZ, Teil Münchwilen [pdf, 217 KB]
Zonenvorschriften KNZ, Teil Sirnach [pdf, 227 KB]
Erläuternde Bestandteile (Stand: Juni 2021)
Planungsbericht KNZ, Teil Münchwilen [pdf, 45.8 MB]
Planungsbericht KNZ, Teil Sirnach [pdf, 45.0 MB]
Ergänzende Bestandteile (Stand: Juni 2021)
Zuständigkeit | |
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Tabea Eckert Kreisplanerin |
Tel. 058 345 62 73 tabea.eckertNULL@tg.ch |