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Planungs- und Baugesetz

Seit 1. Januar 2013 ist im Kanton Thurgau eine neue Planungs- und Baugesetzgebung in Kraft.

Die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) vereinheitlicht die wichtigsten Baubegriffe und Messweisen (z. B. Höhen, Abstände, Nutzungsziffern).

Die wichtigsten Übergangsbestimmungen, die seit dem 1. Januar 2013 zur Anwendung gelangen. Im Übrigen gelten weiterhin Baureglement und Zonenplan, bis sie von den Gemeinden auf das neue Recht angepasst werden.

Als Vollzugshilfe zum PBG dienen die Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz.