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Fortschreibung kantonaler Richtplan 2022/2023

Gleichzeitig mit der Teilrevision des KRP 2022/2023 wurden zwei Richtplanunterkapitel und zwei Anhänge fortgeschrieben (Stand: November 2023). Geringfügige Änderungen "redaktioneller Art" können als sogenannte "Fortschreibung" des KRP behandelt werden. Diese Änderungen müssen weder öffentlich bekanntgemacht werden, noch bedürfen sie einer Genehmigung durch den Grossen Rat und den Bundesrat. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2023 hat der Regierungsrat die Fortschreibung des kantonalen Richtplans (KRP; Stand: November 2023) zur Kenntnis genommen. Damit wurden die fortgeschriebenen Richtplanunterkapitel rechtskräftig und somit behördenverbindlich.

Dokumente

Im Folgenden sind alle massgebenden Dokumente aufgeführt. Die Korrekturversionen zeigen die Unterschiede zum bisher rechtskräftigen Stand des jeweiligen Richtplanunterkapitels. Die vorgenommenen Änderungen sind dabei farblich hervorgehoben.