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Richtplanänderung "Windenergie"

Die Nutzung der Windenergie mittels Grosswindanlagen setzt voraus, dass entsprechende Gebiete im kantonalen Richtplan festgelegt sind. Im Mai 2020 hat der Grosse Rat die vom Regierungsrat erlassene Richtplanänderung "Windenergie" (Stand: Juni 2019) genehmigt. Gemäss dieser sind im Kanton Thurgau grundsätzlich sechs Gebiete für die Windenergienutzung geeignet.

Im Zeitraum vom November 2018 bis Januar 2019 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Richtplanänderung "Windenergie". Aufgrund der erhaltenen Eingaben wurde der Richtplanentwurf vor dem Erlass durch den Regierungsrat nochmals überarbeitet und angepasst. Der Mitwirkungsbericht vom Juni 2019 fasst die im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung eingegangenen, zentralen Änderungsanträge zusammen. Er beinhaltet eine fachliche Beurteilung dieser Änderungsanträge aus kantonaler Sicht und zeigt auf, welche Anliegen bei der Überarbeitung des Richtplanentwurfs wie berücksichtigt wurden.

Am 18. Juni 2019 hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 547 die Richtplanänderung "Windenergie" (Stand: Juni 2019) erlassen. Anschliessend wurde diese dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreitet. An seiner Sitzung vom 6. Mai 2020 hat der Grosse Rat die Richtplanänderung genehmigt. Diese wurde anschliessend dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. An seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat die Richtplanänderung "Windenergie" (Stand: Juni 2019) genehmigt. Nur mit Vorbehalt genehmigt wurde das Windenergiegebiet Salen-Reutenen. Grund hierfür ist ein laufendes Verfahren zur Abklärung möglicher Auswirkungen eines Windparks auf dem Seerücken auf das UNESCO-Weltkulturerbe Klosterinsel Reichenau.

Die auf dem Thurgauer Seerücken geplanten Grosswindanlagen im Gebiet Salen-Reutenen würden vom deutschen Ufer des Untersees – des westlich von Konstanz gelegenen Teil des Bodensees – sowie von der Welterbestätte Klosterinsel Reichenau aus sichtbar sein. Mit der Ratifizierung der Welterbekonvention im Jahr 1975 hat sich die Schweiz verpflichtet, alle Massnahmen zu unterlassen, die das Kultur- und Naturerbe anderer Vertragsstaaten schädigen könnten. Mögliche Beeinträchtigungen der Stätten, wie diejenige durch das geplante Windenergiegebiet, sind der UNESCO zur Kenntnis zu bringen. In seinem Genehmigungsgesuch hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau betont, dass ein Windpark auf dem Seerücken das Kulturerbe Klosterinsel Reichenau nicht gefährden darf.

Um mögliche Auswirkungen abzuschätzen, führen deutsche und Schweizer Fachbehörden derzeit ein so genanntes Heritage Impact Assessment (HIA) durch. Der aktuelle Stand der Arbeiten zeigt, dass das Windenergiegebiet von Salen-Reutenen das Kulturerbe Klosterinsel Reichenau möglicherweise erheblich beeinträchtigt. Die abschliessende Beurteilung dieses Vorhabens in Bezug auf den universellen Wert der Welterbestätte obliegt allein der die UNESCO beratenden Organisation ICOMOS International und ist abhängig von weiteren Untersuchungen im Rahmen des HIA.

Um dennoch einen stufengerechten Standortentscheid zu ermöglichen und damit das Genehmigungsverfahren als Ganzes nicht weiter zu verzögern, hat der Bundesrat den Standort Salen-Reutenen mit einem Vorbehalt genehmigt: Sollte ICOMOS International eine erhebliche Beeinträchtigung bestätigen, die nicht durch ein angepasstes Projekt behoben werden kann, ist die Genehmigung des Bundesrats hinfällig und das Windenergiegebiet nicht realisierbar.

Dokumente

Im Folgenden sind alle massgebenden Dokumente aufgeführt. Eine Korrekturversion besteht lediglich zum Richtplanunterkapitel "4.2 Energie", da dieses nach der öffentlichen Bekanntmachung des Richtplanentwurfs nochmals angepasst wurde. Die vorgenommenen Änderungen sind dabei farblich hervorgehoben.