Änderung 2016
Die Änderung 2016 des kantonalen Richtplans (KRP) beinhaltet die Festsetzung von richtplanrelevanten Verkehrs- und Siedlungsmassnahmen aus den Agglomerationsprogrammen mit Thurgauer Beteiligung, die nach den Prüfberichten des Bundes zu den Agglomerationsprogrammen einer räumlichen Abstimmung bedürfen. Auslöser der Anpassung waren Bestrebungen zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung zwischen der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms Frauenfeld und dem Bund. Es handelt sich um Festsetzungen zum Masterplan ESP Langdorf Frauenfeld, zur Verkehrsführung in der Innenstadt Frauenfeld und zu einer S-Bahn-Station Frauenfeld-Ost.