Terrainveränderungen
Unter dem Begriff "Terrainveränderungen" wird sowohl der Auf- als auch Abtrag von Boden- und Aushubmaterial verstanden. Gemäss § 98 Ziff. 6 PBG in Verbindung mit Art. 22 RPG bedürfen eingreifende Terrainveränderungen einer Baubewilligung. Die Bewilligungspflicht ist ausserhalb der Bauzonen grundsätzlich tief anzusetzen. Bereits geringe Mengen können bedeutende Auswirkungen beispielsweise auf die Bodenqualität oder nahe Gewässer haben.