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Paket zur raumplanungsrechtlichen Bereinigung der Kleinsiedlungen verabschiedet

Bereinigung Kleinsiedlungen

Der Regierungsrat hat die Richtplanänderung „Kleinsiedlungen“ erlassen und dem Grossen Rat mit einer Botschaft zur Genehmigung überwiesen. Damit erfüllt der Kanton den Bundesauftrag, die raumplanungsrechtlichen Situation in rund 300 Kleinsiedlungen zu bereinigen. Zur Richtplanänderung gehört eine Anpassung der Verordnung des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz (PBV-Entwurf). Zur Abfederung möglicher persönlicher Härtefälle legt der Regierungsrat dem Grossen Rat mit separater Botschaft einen neuen Gesetzesentwurf vor.

Medienmitteilung vom 21. Januar 2022 [pdf, 128 KB]

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