Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Öffentliche Auflage der kantonale Nutzungszone Mülifang (KVA) Weinfelden/Bürglen, Änderung 2024

Im Kanton Thurgau wird der grösste Teil der Siedlungsabfälle in der zentralen Kehrichtverwertungsanlage (KVA) in Weinfelden thermisch verwertet. Betrieben wird die Anlage vom Verband KVA Thurgau, dem 66 Thurgauer sowie 4 Schaffhauser Gemeinden angehören. Die heutige KVA ist seit 1996 in Betrieb und muss in den nächsten Jahren ersetzt werden.

Die überarbeitete kantonale Nutzungszone (KNZ) Mülifang (KVA) Weinfelden/Bürglen ist planungsrechtliche Grundlage für die geplante neue KVA (§ 22 PBG). Die bisherige KNZ hat der Regierungsrat im Jahr 1992 genehmigt (RRB Nr. 1828 vom 17.11.1992). Sie regelt unter anderem die zulässige Nutzung, die Baubereiche, die Umgebungsfläche, die Gestaltung und die Erschliessung. Aufgrund der Anforderungen an die neue Anlage und die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurde die KNZ komplett überarbeitet. Wesentliche Änderungen betreffen die Anpassung der Baubereiche, die Höhenmasse, die gestalterischen Anforderungen und die Transportlogistik. Zudem wurde die zulässige Nutzung auf die Möglichkeiten einer modernen KVA inklusive Energieproduktion abgestimmt.

Die KNZ Mülifang (KVA) Weinfelden / Bürglen, Änderung 2024 liegt vom 19. April 2024 bis 8. Mai 2024 öffentlich auf. Sämtliche Dokumente sind bei den Politischen Gemeinden Bürglen und Weinfelden sowie im Verwaltungsgebäude Promenade des Kantons Thurgau in Frauenfeld einsehbar oder können in elektronischer Form nachfolgend heruntergeladen werden.

Wer durch die KNZ Mülifang (KVA) Weinfelden/Bürglen, Änderung 2024, berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld, Einsprache erheben (§ 31 PBG).

open positions