Öffentliche Auflage der kantonale Nutzungszone Mülifang (KVA) Weinfelden/Bürglen, Änderung 2024
Im Kanton Thurgau wird der grösste Teil der Siedlungsabfälle in der zentralen Kehrichtverwertungsanlage (KVA) in Weinfelden thermisch verwertet. Betrieben wird die Anlage vom Verband KVA Thurgau, dem 66 Thurgauer sowie 4 Schaffhauser Gemeinden angehören. Die heutige KVA ist seit 1996 in Betrieb und muss in den nächsten Jahren ersetzt werden.
Die überarbeitete kantonale Nutzungszone (KNZ) Mülifang (KVA) Weinfelden/Bürglen ist planungsrechtliche Grundlage für die geplante neue KVA (§ 22 PBG). Die bisherige KNZ hat der Regierungsrat im Jahr 1992 genehmigt (RRB Nr. 1828 vom 17.11.1992). Sie regelt unter anderem die zulässige Nutzung, die Baubereiche, die Umgebungsfläche, die Gestaltung und die Erschliessung. Aufgrund der Anforderungen an die neue Anlage und die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen wurde die KNZ komplett überarbeitet. Wesentliche Änderungen betreffen die Anpassung der Baubereiche, die Höhenmasse, die gestalterischen Anforderungen und die Transportlogistik. Zudem wurde die zulässige Nutzung auf die Möglichkeiten einer modernen KVA inklusive Energieproduktion abgestimmt.
Die KNZ Mülifang (KVA) Weinfelden / Bürglen, Änderung 2024 liegt vom 19. April 2024 bis 8. Mai 2024 öffentlich auf. Sämtliche Dokumente sind bei den Politischen Gemeinden Bürglen und Weinfelden sowie im Verwaltungsgebäude Promenade des Kantons Thurgau in Frauenfeld einsehbar oder können in elektronischer Form nachfolgend heruntergeladen werden.
- Kantonaler Nutzungsplan, Änderung 2024 (1:1'000) [pdf, 425 KB]
- Nutzungsvorschriften, Änderung 2024 [pdf, 76 KB]
- Planungsbericht, Änderung 2024 [pdf, 4.3 MB]
- Mitwirkungsbericht vom 17. Mai 2023 [pdf, 652 KB]
- Studienauftrag Ersatzbau KVA Thurgau mit Siegerprojekt Graber Pulver Architekten (Seiten 9-18) [pdf, 46.1 MB]
- Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erster Stufe [pdf, 6.4 MB]
- Prüfbericht des Departements für Bau und Umwelt vom 27. Mai 2022 [pdf, 1.7 MB]
- Kantonale Nutzungszone Ersterlass 1992 (RRB Nr. 1828 vom 17.11.1992) [pdf, 7.8 MB]
- Erläuterungsbericht zur kantonalen Nutzungszone 1992 [pdf, 8.4 MB]
- Kantonale Nutzungszone, Änderung 1994 (RRB Nr. 916 vom 23.8.1994) [pdf, 4.0 MB]
- Erläuterungsbericht zur kantonalen Nutzungszone, Änderung 1994 [pdf, 334 KB]
Wer durch die KNZ Mülifang (KVA) Weinfelden/Bürglen, Änderung 2024, berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt, Verwaltungsgebäude, Promenadenstrasse 8, 8510 Frauenfeld, Einsprache erheben (§ 31 PBG).