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Kanton erlässt Schutzanordnung zum Lengwiler Weiher

Am 1. Januar 2024 ist die kantonale Schutzanordnung für das Naturschutzgebiet 'Lengwiler Weiher' in Kraft getreten. Es umfasst die drei Weiher 'Grossweiher', 'Pfaffenweiher' und 'Neuweiher' mit ihrer Umgebung. Mit der Schutzanordnung verfolgt der Kanton ein Ziel: Die Gewässer und das Flachmoor sind als Lebensraum für seltene, gefährdete und geschützte Planzen- und Tierarten zu erhalten und zu fördern.

Medienmitteilung vom 3. Januar 2024 [pdf, 72 KB]

Schutzanordnung Lengwiler Weiher [pdf, 751 KB]

Blick über die Lengwiler Weiher (Bild: D. Kaden)