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Richtplanänderung "Windenergie" liegt zur öffentlichen Bekanntmachung auf

Öffentliche Bekanntmachung Richtplanänderung "Windenergie"

Mit Beschluss Nr. 847 vom 23. Oktober 2018 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Richtplanänderung "Windenergie" (Entwurf Oktober 2018) inklusive Korrekturversion zusammen mit dem begleitenden Bericht und dem ergänzenden Bericht für die öffentliche Bekanntmachung freigegeben. Damit soll eine breite Diskussion über diese kantonal wichtige Richtplanänderung ermöglicht werden.

Die öffentliche Bekanntmachung findet im Zeitraum vom 26. November 2018 bis 24. Januar 2019 statt. Während dieser Zeit liegt die Vorlage in allen Politischen Gemeinden des Kantons sowie im Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld, öffentlich auf und kann während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung der Richtplanänderung "Windenergie" sind zudem auch im Folgenden einsehbar:

Alle Interessierten sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf der Richtplanänderung "Windenergie" zu äussern. Eingaben sind zu richten an:
Kanton Thurgau
Amt für Raumentwicklung
Verwaltungsgebäude Promenade
8510 Frauenfeld