Kantonaler Richtplan wird von Bund genehmigt
Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat den teilrevidierten Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Weil mit der Richtplananpassung die Anforderungen des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung erfüllt sind, fällt das Einzonungsmoratorium weg.