Direkt zum Inhalt springen

Kantonaler Richtplan wird von Bund genehmigt

Am 4. Juli 2018 hat der Bundesrat den teilrevidierten Richtplan des Kantons Thurgau genehmigt. Weil mit der Richtplananpassung die Anforderungen des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung erfüllt sind, fällt das Einzonungsmoratorium weg.

Medienmitteilung vom 4. Juli 2018 [pdf, 199 KB]