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Entwurf zur Uferplanung Obersee liegt vor

Um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Nutzungen entlang des Bodenseeufers koordinieren zu können, hat das Amt für Raumentwicklung eine Uferplanung erarbeitet. Nachdem die "Uferplanung Untersee und Rhein" bereits im Jahr 2011 abgeschlossen wurde, liegt nun die mit der gleichen Methodik erarbeitete "Uferplanung Obersee" vor. Die "Uferplanung Obersee" wird im Sinne von Art. 6 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) als Grundlage aufgelegt. Die öffentliche Bekanntmachung dazu findet im Zeitraum vom 13. April bis 11. Mai 2018 statt. Einwendungen sind zu Handen des Kantons an das Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld oder sekretariat.areNULL@tg.ch einzureichen.

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